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Hollywood-Streik: Der Streik endet – was steht im Deal?

Seit Sonntag gibt es endlich gute Nachrichten aus dem streikgeplagten Hollywood: Nachdem man sich am Wochenende auf einen Deal einigen konnte, beginnt dieser nun durch die Autoren-Instanzen zu laufen: Das Board der WGA West und das Council der WGA East haben gestern diesem neuen Vertrag zugestimmt. Damit kann es nun zum letzten Schritt gehen: Zwischen 2. und 9. Oktober sind alle Mitglieder aufgefordert, über die neuen Regeln abzustimmen. Wenn sich auch hier eine Mehrheit findet, gilt das neue Agreement für die nächsten drei Jahre.

Die leitenden Organe haben aber gestern auch schon einen anderen Schritt beschlossen: Der Streik wird schon vor dieser Abstimmung offiziell beendet. Konkreter: Sobald auch in L.A. der Mittwoch anbricht, ist der Arbeitskampf offiziell beendet – man hebt mit 27.09. 12:01am PT die Streikmaßnahmen auf. Damit können unter anderem neue Scripts geschrieben, frische Ideen an die Studios gepitcht, die Arbeiten an neuen Staffeln von Serien begonnen und natürlich auch Verbesserungen an bestehenden Drehbüchern vorgenommen werden. Dieser Schritt war erwartet worden, auch wenn er natürlich das Risiko birgt, dass der Vertrag dann doch noch abgelehnt wird und erneut Maßnahmen nötig werden. Von Seiten der WGA heißt es allerdings, dass man so schon jetzt den Mitgliedern ermöglichen kann, nach fast 150 Tagen Streik wieder zu arbeiten und natürlich Gehalt zu kassieren.

Die WGA hat mittlerweile auch das Vertragswerk veröffentlicht, das 94 Seiten umfasst. Hier einige Highlights:

Künstliche Intelligenz

  • In Sachen KI gelten strenge Regeln: KI darf kein literarisches Material schreiben oder umschreiben, vom Computer geschriebenes Material gilt auch nicht als Quellmaterial, sodass die Autoren, die Arbeit basierend auf solchen Texten durchführen, keine Rechte an die KI „abtreten“ müssen. Die Studios dürfen Arbeit mit der KI nicht einfordern, der Autor darf sie jedoch nutzen, sofern sein Arbeitgeber zustimmt und entsprechende Firmenpolitiken eingehalten werden. Die Studios stehen in der Verpflichtung, den Autoren mitzuteilen, falls sie KI-generierte Texte erhalten. Die WGA wird darüber wachen, dass beim Training von KI mit Drehbüchern die Rechte der Autoren gewahrt bleiben.

Writers Room

  • Ein heiß umkämpfter Punkt waren Minimalgrößen für Writers Rooms – also Autorenteams, die an Serien arbeiten. Hier hat man sich darauf geeinigt, dass zumindest drei Writer-Producer (sprich: Autoren mit entsprechender Erfahrung) bei jeder Serie angestellt werden müssen – dazu zählt auch der Showrunner. Dazu kommt je nach Serienlänge noch eine Anzahl an Junior Writer- und Staff Writer-Positionen, von drei (bis sechs Episoden) über fünf (sieben bis zwölf Episoden) bis hin zu sechs zusätzlichen Autoren (mehr als 13 Episoden). Der WGA ging es dabei vor allem darum, Jung-Autoren Erfahrungen zu ermöglichen – und natürlich zu verhindern, zu viel Arbeit auf zu wenig Köpfe zu verteilen.
  • Eine Ausnahme konnten hingegen die Studios durchsetzen: Serien wie „The White Lotus“, die von einem einzelnen Autor geschrieben werden, bleiben möglich. Allerdings muss dies von vornherein mit dem Autor so vereinbart sein.
  • Garantiert wird aber auch eine Mindestzeit, die die Autoren angestellt werden müssen: Zwei Writer-Producer müssen (gemeinsam mit dem Showrunner) zwanzig Wochen oder für die Dauer der Produktion angestellt werden – je nachdem, was kürzer ist.
  • Auch für neue Serien gibt es Verbesserungen: Der Writer’s Room einer Serie, die noch nicht vom Sender das grüne Licht erhalten hat, muss – sofern mindestens drei Autoren angeheuert wurden – drei Writer-Producer für zehn zusammenhängende Woche anstellen. Damit soll verhindert werden, dass zu viel in zu wenig Zeit erledigt sein muss und hilft dabei, Autoren für Gesundheitsbenefits zu qualifizieren. Sollte die Serie danach in Produktion gehen, müssen zwei Writer-Producer aus dem ursprünglichen Writer’s Room übernommen werden.
  • Diese Regeln gelten für alle Staffeln, bei denen die erste Epsiode nach dem 1. Dezember 2023 geschrieben wird.

Boni für Streaming-Serien

  • Ebenfalls heiß  diskutiert: eine verbesserte Bezahlung von Streaming-Projekten. Hier wurde eine neue Formel gefunden, die Boni für Publikumshits, die für Streaming produziert wurden, garantiert: Werden diese von 20 oder mehr Prozent der (US-)Abonnenten eines Services innerhalb der ersten 90 Tage nach Release gesehen (oder innerhalb der ersten 90 Tage in einem Folgejahr, in denen der Titel auf der Plattform ist), bekommen die Autoren Boni zwischen 9.000 und 16.400 Dollar pro Serienepisode und 40.500 Dollar bei einem Film mit einem Budget über 30 Millionen Dollar. Dazu gibt es aber klare Einschränkungen: Die Serien müssen für Streaming produziert worden sein und die Regelung gilt erst für Releases ab 1. Januar 2024.
  • Die Einsicht in die Streaming-Daten bleibt allerdings limitiert. Die WGA bekommt Zugriff auf die Gesamtstundenanzahl, die ein Projekt gesehen wurde, das ein entsprechendes Budget hatte und für Streaming entwickelt wurde. Diese Information ist allerdings vertraulich. Diese Informationen dürfen nur in zusammengefasster Form an die Mitglieder weitergegeben werden.

Sonstige Verbesserungen

  • Autoren, die höchstens das Doppelte des Minimalgehalts verdienen, bekommen einen garantierten „Second Step“ bei der Drehbuchentwicklung. Das heißt: Nach dem ersten Entwurf eines Drehbuchs wird ihnen garantiert, dass sie eine zweite Version schreiben dürfen, bevor die Studios das Script an einen anderen Autor übergeben dürfen.
  • Die Mindestgehälter steigen um 5, 4 und 3,5 Prozent in den folgenden Jahren. Das entspricht den Deals der Director’s Guild.
  • Autorenteams hatten bisher das Problem, dass in Sachen Anrechnung für Krankenbenefits und Pensionen ihre Ansprüche gesplittet wurden, was es schwierig machte, das nötige Minimum zu erreichen. Mit Gültigkeit des Vertrags wird jeder Teil des Teams in dieser Hinsicht behandelt, als hätte der Autor alleine an dem Script gearbeitet und wäre dementsprechend bezahlt worden.

Nicht durchgesetzt dürfte sich die WGA allerdings bei einem Punkt haben, der scheinbar im letzten Moment noch zu den Verhandlungen hinzugefügt wurde und angeblich die letztendlich erfolgreichen Verhandlungen fast noch zum Scheitern gebracht hätte: Vor allem in Hinblick auf die noch laufenden Streiks bei Schauspieler wollten die Autoren absichern, dass sie nicht verpflichtet werden können, Streikposten zu durchbrechen. Dieser Punkt findet sich allerdings nicht in den Verträgen.

Florian Scherz

Bereits früh entwickelte Florian zwei große Leidenschaften: Videospiele und Theater. Ersteres brachte ihn zu einem Informatikstudium und zu Jobs bei consol.MEDIA und Cliffhanger Productions; zweiteres lässt ihn heute (unter anderem) als Schauspieler, Regisseur, Komponist und Lichtdesigner arbeiten. Wenn er gerade keine Musicals inszeniert, spielt oder schreibt, vermisst er auf Shock2 Videospiele von anno dazumal in seiner Blog-Reihe "Spiele, die ich vermisse".

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