FilmNews

Autorenstreik: Weiter Probleme mit Doppelfunktionen

In den letzten beiden Wochen war es relativ ruhig um den Autorenstreik, der bereits erste Verzögerungen und sogar (vorrübergehende) Dreheinstellungen hervorgerufen hat. Nun hat sich die Regisseursgilde (DGA) in den Streit eingemischt und stellt einmal mehr Personen mit Doppelfunktion vor Probleme. Dies betraf schon zuvor unter anderem Showrunner, die als Mitglieder der Autorengilde streiken müssen, aber gleichzeitig als Produzenten laut Ansicht der Studios verpflichtet sind, die sogenannten „a-h-Klauseln“ umzusetzen (dabei handelt es sich um jene Möglichkeiten, ein Script zu bearbeiten, für die kein Autor nötig ist, wie eventuelle Kürzungen) sowie allgemeine Tätigkeiten, die zum Producer-Job, aber nicht zwangsläufig zum Autorenjob gehören, durchzuführen (zum Beispiel Casting). Allerdings finden es die Showrunner reichlich schwierig, hier eine scharfe Trennlinie zwischen der künstlerischen Vision eines Autors und eines Produzenten, dessen Entscheidungen ja ebenfalls künstlerische Auswirkungen haben und zum Teil ein Script maßgeblich verändern können, zu ziehen. Außerdem gab es hier deutlichen Widerstand der Gilde, die ihre Mitglieder aufforderte, auch bei Doppelfunktionen keine Autorentätigkeit durchzuführen. Viele auch prominente Showrunner erklärten sich hier rasch solidarisch.

In einer ähnlichen Situation finden sich jetzt nach einem Schreiben der DGA auch die Regisseure, die gleichzeitig als Autoren arbeiten. Die DIrectors Guild of America fordert nämlich ihre Mitglieder auf, die a-h-Tätigkeiten durchzuführen, und verweist dabei auf ein bestehendes Agreement mit den Produzenten: Im DGA Basic Agreement findet sich nämlich eine Klausel, die die Regisseure verpflichtet, ihre Arbeiten auch während des Streiks weiterzuführen – und Regisseure sind natürlich ebenfalls für die Umsetzung der a-h-Klauseln mitverantwortlich, da es oft gerade sie sind, die Streichungen oder Ergänzungen anstoßen. Die Gilde weist deshalb darauf hin, dass jene Mitglieder, die nicht schriftlich zur Fortführung ihrer Arbeit aufgefordert werden, diese verweigern können (allerdings dann damit leben müssen, eventuell temporär ersetzt zu werden). Nach einer schriftlichen Aufforderung ist es allerdings unumgänglich, alle Tätigkeiten, die die Mitgliedschaft in der DGA umfasst, fortzuführen. Sollte es hier zu Strafen durch die WGA wegen Streikbruchs kommen, müssen die Arbeitgeber diese Kosten (inklusive Anwaltskosten) ersetzen. Gegen diese Klarstellung regt sich allerdings bereits Widerstand und nicht alle betroffenen Personen wollen diese Aufforderung auch umsetzen – stattdessen hofft man, dass man mit der strikten Durchführung des Streiks bald eine Lösung erwirkt.

Florian Scherz

Bereits früh entwickelte Florian zwei große Leidenschaften: Videospiele und Theater. Ersteres brachte ihn zu einem Informatikstudium und zu Jobs bei consol.MEDIA und Cliffhanger Productions; zweiteres lässt ihn heute (unter anderem) als Schauspieler, Regisseur, Komponist und Lichtdesigner arbeiten. Wenn er gerade keine Musicals inszeniert, spielt oder schreibt, vermisst er auf Shock2 Videospiele von anno dazumal in seiner Blog-Reihe "Spiele, die ich vermisse".

Ähnliche Artikel

Schaltfläche "Zurück zum Anfang"