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Alphabet, Apple und Meta: EU eröffnet Untersuchungen wegen Verstößen gegen den Digital Markets Act (DMA)

Die Europäische Kommission hat heute Untersuchungen gegen die Technologiegiganten Alphabet (Google), Apple und Meta eingeleitet.

Die Untersuchungen konzentrieren sich auf potenzielle Verstöße gegen die DMA-Vorschriften zu Steuerungsmechanismen und Selbstbevorzugung, insbesondere im Zusammenhang mit Google Play, Google Search, dem App Store und Safari.

Die Einleitung der Untersuchungen folgt der Benennung von sechs Gatekeepern durch die Kommission im September 2023. Diese Unternehmen, zu denen Alphabet, Apple, Amazon, Meta und Microsoft gehören, wurden aufgrund ihrer marktbeherrschenden Stellung verpflichtet, bis zum 7. März 2024 die DMA-Konformität zu erreichen.

Spezifische Bedenken und Untersuchungsgegenstände

  • Lenkungsregeln von Alphabet und Apple: Die Kommission untersucht, ob Alphabet und Apple die DMA-Vorschriften für App-Stores einhalten. Besondere Bedenken bestehen hinsichtlich möglicher Einschränkungen und Auflagen für App-Entwickler, die es ihnen erschweren, Verbraucher auf Angebote außerhalb der App-Stores zu lenken, wie es der DMA vorschreibt.
  • Selbstbevorzugung durch Alphabet: Die Kommission untersucht die Darstellung von Google-Suchergebnissen durch Alphabet, um festzustellen, ob diese zu einer Selbstbevorzugung von Google-Diensten gegenüber Konkurrenzangeboten führt.
  • Einhaltung der Benutzerwahlpflichten durch Apple: Die Kommission untersucht, ob Apple den Nutzern auf iOS-Geräten ausreichend Wahlmöglichkeiten bietet, z. B. die Möglichkeit, Anwendungen zu deinstallieren, Standardeinstellungen zu ändern und alternative Standarddienste auszuwählen.
  • Metas „Pay or Consent“-Modell: Die Kommission prüft, ob Metas „Pay or Consent“-Modell den DMA-Anforderungen zur Einholung der Einwilligung der Nutzer für die Nutzung ihrer personenbezogenen Daten entspricht.

Die Kommission untersucht außerdem die Ranking-Praktiken von Amazon und die neue Gebührenstruktur von Apple für alternative App-Stores. Darüber hinaus wurden mehreren Gatekeepern Aufbewahrungsverfügungen erlassen, die sie zur Aufbewahrung von Dokumenten zur Compliance-Überwachung verpflichten.

Quelle(n):
EU / Jörn Schmidt

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