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Special-News: Internetsperren demnächst in der gesamten EU möglich (Update: Der OGH hat das Urteil nun bestätigt)

Update: Der OGH hat das Urteil nun bestätigt

Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat entschieden, dass Internetprovider den Zugang zu Internetportalen blockieren müssen, wenn deren Angebote das Urheberrecht verletzen. Damit bestätigt der OGH die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs, der vom OGH für die Auslegung einer EU-Urheberrechtslinie angerufen wurde.

Originalmeldung:

Ist dies das Ende der Internetfreiheit in der EU? Ab heute können Internetprovider beauftragt werden, bei Urheberrechtsverletzungen den Zugang zu bestimmten Seiten zu sperren. Diese Entscheidung traf der Europäische Gerichtshof (EuGH) nachdem bereits seit 2010 verhandelt wurde. Die Sperrmaßnahmen müssen zwar nach europäischem Recht ausgewogen sein, doch Access Provider, also UPC, A1, Drei etc. werden verpflichtet das Aufrufen von urheberrechtsverletzenden Angeboten unmöglich zu machen. Dabei muss dieser auch entscheiden, welche Maßnahmen er ergreift um dies zu schaffen. Seinen Ursprung hat die Klage gegen Kino.to – eine Seite die schon lange geschlossen ist – führt jedoch weiter.

So können Filmfirmen, Musikrechteinhaber und so weiter beschließen, dass eine Seite, welche urheberrechtlich geschützte Dateien beherbergt, nicht mehr aufgerufen werden darf. Da die Filmproduzenten ja nicht nur reine Filmseiten sperren wollten, sondern generell der Zugang zu jeglichen Websites, die auch nur teilweise Urheberrechtliche Inhalte besitzen, verhindert werden soll. Werner Müller, der Generalsekretär des VAP (Verein für Antipiraterie) nennt das Urteil wörtlich einen „Sieg für die Kreativindustrie“. Laut VAP gebe es gerade mal „rund 100 Seiten“ die strukturell rechtswidrig sind.

Was könnte noch gesperrt werden?

Für Maximilian Schubert, dem Generalsekretär des Internet Service Provide Austria (ISPA) geht es auch nicht um die Filmportale, sondern um weitere Begehrlichkeiten anderer Firmen die denken, dass sich urheberrechtlich geschütztes Material auf einer Seite befindet. Die Provider könnten sogar gezwungen werden, YouTube, Twitter, Facebook etc. abzuschalten, da diese ja auch nur Webseiten sind, die durchaus „urheberrechtlich geschütztes Material“ beinhalten. Sobald jemand die Gerichte bemüht, um dies einzuklagen, kann annähernd jede Seite die auch nur halbwegs etwas mit Filmen, Musik, Kunst, oder ähnlichem zu tun hat, gesperrt werden.

Und wie soll das funktionieren?

Interessant ist das Urteil natürlich auch noch in dem Punkt, dass es den Usern unmöglich gemacht werden soll, die gesperrten Seiten zu besuchen. Wie dies funktionieren soll, bleibt natürlich im Raum hängen. Das Internet ist kein begrenzter Raum wo Schranken montiert werden und alles nicht Gewünschte draußen bleiben muss. Wo ein Wille ist, ist meist auch ein Weg, doch Access Provider sollten nicht in einen Grabenkrieg gezogen werden, der generell nicht zu gewinnen ist. Der Gesetzesentwurf muss natürlich noch abgesegnet werden. Die finale Abstimmung über die EU-Telekommunikations-Verordnung findet bereits am 3. April statt.

Was meint Ihr dazu, wird hier nur das Recht geschützt oder die Internetfreiheit eingeschränkt?

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