Nintendo vs. Palworld: USPTO ordnet Neubewertung von „Beschwörungs“-Patent an

Die Auseinandersetzung zwischen Nintendo/The Pokémon Company und Pocketpair rund um Palworld bekommt eine bemerkenswerte Wendung: Der Direktor des United States Patent and Trademark Office (USPTO), John A. Squires, hat eine ex parte‑Neubewertung (Re‑Examination) des umstrittenen US‑Patents Nr. 12,403,397 B2 angeordnet. Das Schutzrecht beschreibt eine Spielmechanik, bei der ein „Untercharakter“ beschworen wird, um in unterschiedlichen Kampf‑Modi (automatisch oder manuell) zu agieren – eine Formulierung, die im Kontext von Pokémon viel Staub aufwirbelte.
Seltene Intervention
Eine Re‑Examination auf Initiative des Direktors ist ausgesprochen selten. Dass John A. Squires persönlich eine Neubewertung veranlasst, deutet darauf hin, dass „erhebliche neue Fragen der Patentierbarkeit“ bestehen. Nach derzeitigem Stand stützt sich die Anordnung auf früheren Stand der Technik, darunter ein Konami‑Patent („Yabe“, 2002), das einen Untercharakter beschreibt, der an der Seite des Spielers kämpft – wahlweise automatisch oder manuell – sowie ein eigenes Nintendo‑Patent („Taura“, 2020) mit ähnlicher Idee. Beides könnte die Neuheit bzw. erfinderische Tätigkeit des 2025 erteilten Schutzrechts untergraben.
Das viel diskutierte US‑Patent 12,403,397 B2 schützt nicht pauschal das „Beschwören von Kreaturen“ in Videospielen. Zentral ist eine konkrete Abfolge: Der Spieler löst per Eingabe das Erscheinen eines Untercharakters aus; befindet sich ein Gegner am Auftauchort, wird ein „manueller“ Kampf geführt, andernfalls greift ein „automatischer“ Modus. Diese Kopplung von Beschwörungsort und Kampf‑Modus ist der Kern der beanspruchten Lehre – nicht das allgemeine Konzept von Begleitkreaturen, wie es etwa in Persona, Pikmin oder zahllosen Action‑RPGs existiert.
Nintendo vs. Palworld
Seit Anfang 2024 laufen in Japan Verfahren von Nintendo/The Pokémon Company gegen Pocketpair wegen mutmaßlicher Patentverletzungen. Parallel justierte Pocketpair mehrere Mechaniken in Palworld nach. Zuletzt erlitt Nintendo einen Rückschlag beim japanischen Patentamt (JPO), das einen wesentlichen Anspruch zu Fang‑/Kampf‑Abläufen als nicht hinreichend neu ablehnte. Nun gerät in den USA auch das „Beschwörungs“-Patent unter Druck – ein Faktor, der die strategische Ausgangslage zugunsten von Pocketpair verändern könnte.
Eine ex parte‑Re‑Examination kann drei Ausgänge haben: Bestätigung aller Ansprüche, Teil‑Beschränkung (Amendment) oder vollständige Aufhebung. Während des laufenden Verfahrens bleibt das Patent grundsätzlich durchsetzbar, doch jede Zweifel an der Bestandskraft schwächt die Verhandlungs‑ und Prozessposition von Nintendo/The Pokémon Company. Erfahrungsgemäß kann eine Neubewertung Monate dauern; häufig enden solche Verfahren mit präziser gefassten, engeren Ansprüchen.
Einschätzung der SHOCK2-Redaltion
Die Anordnung der Neubewertung ist kein finaler Sieg für Pocketpair, wohl aber ein klares Signal, dass das Schutzrecht in seiner aktuellen Breite wackelt. Für Nintendo/The Pokémon Company erhöht sich das Risiko, dass der Kernanspruch eingeschränkt oder kassiert wird – gerade weil mit Yabe (2002) und Taura (2020) zwei nahekommende Dokumente existieren. Für die Branche ist der Fall exemplarisch: Spielmechanik‑Patente bleiben heikel, und weite Formulierungen treffen auf umso strengere Prüfungen, je mehr einschlägiger Vorlauf dokumentiert ist.
Kurzfristig ändert sich für Palworld nichts Konkretes; Patches oder Feature‑Einschnitte ergeben sich aus der US‑Neubewertung nicht automatisch. Mittel‑ bis langfristig könnte ein abgeschwächtes oder aufgehobenes Patent die Vergleichsbereitschaft erhöhen – oder den US‑Teil des Konflikts entschärfen. Umgekehrt würde eine Bestätigung der Ansprüche Nintendo Rückenwind geben. Bis dahin bleibt die Lage dynamisch – und lehrreich für Studios, die mit Beschwörungs‑, Auto‑Battle‑ und Begleit‑KI‑Systemen arbeiten.


