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Verstößt Nintendo gegen EU-Recht?

Wie die norwegische Website PressFire berichtet, verstößt Nintendo gegen EU-Konsumentenrecht, da man Vorbestellungen im Nintendo eShop nicht vor Release kündigen kann.

Anders als bei den digitalen Plattformen wie Steam, Origin, Uplay, PS Store, Xbox Store oder Battle.net, gibt es im Nintendo eShop keine Möglichkeit ein vorbestelltes Spiel wieder zu stornieren, was gegen aktuell geltendes EU-Recht verstößt. Zwar ist Norwegen kein Mitglied der Europäischen Union, doch in diesem Fall verstößt Nintendo hier auch gegen norwegisches Recht.

„Nintendo muß hier einiges ändern“, sagt Thomas Iversen vom Konsumentenverband. „Sie müssen die Regeln befolgen und klar aufzeigen, wie man als Verbraucher vorgehen kann, wenn man eine Vorbestellung stornieren möchte. Unabhängig von ihren Richtlinien für Vorbestellungen oder Rückerstattungen gilt das Widerrufsrecht immer, bevor das Spiel veröffentlicht wird . „

Quelle
PressFire.no

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